Organe der Genossenschaft

Vorstand

Der Vorstand ist das leitende Organ der Genossenschaft.

Laut Satzung besteht er aus mindestens drei Personen, die die Genossenschaft und ihre Geschäfte nach den Vorgaben von Gesetzen und Satzung führen und sie nach außen vertreten.

Die Amtszeit des Vorstands beträgt drei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

Ernst Lautenschlager

Diplom-Finanzwirt

Gründungsmitglied
Seit 1989 für die Genossenschaft tätig.

Zuständigkeiten

Finanz- und Rechnungswesen

Uwe Baumgarten

Kaufmann

Gründungsmitglied
Seit 1989 für die Genossenschaft tätig.

Zuständigkeiten
Mietrecht und Personal

Stefan Lent

Gewähltes Vorstandsmitglied seit 12.04.2022

Zuständigkeit
Technik

Stefanie Ewerlin-Niebur

Gewähltes Vorstandsmitglied seit 12.04.2022

Zuständigkeiten
Finanz- und Rechnungswesen

Frank Rademacher

Gewähltes Vorstandsmitglied seit 06.06.2023

Zuständigkeit
Mieterangelegenheiten und Personal

Sprechstunden des Vorstandes

An jedem 3. Dienstag im Monat jeweils in der Zeit von 18:00 – 19:30 Uhr im Verwaltungsgebäude, Tangstedter Landstr. 221a.

In den Monaten Juli, August und Dezember finden keine Sprechstunden statt.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung dieser Genossenschaft wählt alle drei Jahre die Vorstandsmitglieder sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates, deren Amtszeit (rotierend) ebenfalls drei Jahre beträgt.

Die Mitgliederversammlung beschließt unter anderem den Geschäftsbericht des Vorstandes, den Prüfungsbericht aus der Pflichtprüfung durch den Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V. sowie den Bericht des Aufsichtsrates.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das überwachende und beratende Organ der Genossenschaft.

Er besteht aus mindestens drei, bei der GFSS aktuell aus sechs Mitgliedern, deren Amtszeit (rotierend) drei Jahre beträgt. Laut §21 der Satzung der GFSS können nur Mitglieder der GFSS in den Aufsichtsrat gewählt werden, eine Wiederwahl ist möglich.

Gemäß §22 der Satzung der GFSS sind die Aufgaben des Aufsichtsrates festgelegt, Rechte und Pflichten sind per Gesetz und Satzung geregelt. Für die Arbeit im Aufsichtsrat sind Sachkenntnisse auf mindestens einem der Sachgebiete Bau/Instandhaltung, Rechnungswesen oder Mietrecht von Vorteil.

Die Arbeit des Aufsichtsrates geschieht ehrenamtlich, die Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld (Aufwandsentschädigung).

Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorsitzender:

Christian Meerwaldt

Stellvertreter:

Klaas Schipke

Weitere Mitglieder:

Thomas Isenecker
Susan Ciura
Marek Rohde
Marco Fuhlendorf

Die Arbeit des Aufsichtsrates

Ausschüsse

  • Instandsetzung / Instandhaltung
  • Wohnungsvergaben
  • Finanzen

Am Ende eines jeden Geschäftsjahres nehmen die entsprechenden Ausschussmitglieder in Anwesenheit der jeweils zuständigen Vorstandsmitglieder detailliert Einsicht in die speziellen Arbeitsgebiete (Ressorts), um zu beurteilen, ob die Arbeit ordnungsgemäß unter der Maßgabe der gesetzlichen, satzungsgemäßen und finanziellen Vorgaben getätigt wurde.

Sitzungen
Es finden jährlich bis zu sieben gemeinsame Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand der GFSS statt.

Überprüfung des Jahresabschlusses mit Stellungnahme und Beschluss (Bestandteil des Geschäftsberichts)
Rechenschaftsbericht durch den AR Vorsitzenden zur Mitgliederversammlung laut §22 der Satzung der GFSS

Mitarbeiter

V. Schloßstein

Bilanzbuchhalterin
Seit Oktober 2018 für die Genossenschaft tätig (Teilzeit).

Zuständigkeiten
Buchhaltung
Allgemeine Verwaltung

M. Raabe

Kfm. Mitarbeiter
Seit 2023 für die Genossenschaft tätig (Vollzeit).

Zuständigkeit
Allgemeine Verwaltung

A. Bottels

Kfm. Mitarbeiterin
Seit Oktober 2022 für die Genossenschaft tätig (Teilzeit).

Zuständigkeit
Allgemeine Verwaltung