Umgang mit Wespen im Garten
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
insbesondere in den Sommermonaten treten vermehrt Wespen im Garten- und Terrassenbereich auf. Grundsätzlich sind Wespen nützliche Insekten und stehen gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz. Daher ist das eigenständige Entfernen oder Zerstören von Nestern grundsätzlich nicht erlaubt.
- Verhalten bei einzelnen Wespen
Einzelne Wespen im Garten stellen keinen Mangel dar und gehören zur natürlichen Umgebung. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Speisen und Getränke im Außenbereich abdecken
- Fallobst regelmäßig entfernen
- Mülltonnen geschlossen halten
- Nicht nach Wespen schlagen oder hektische Bewegungen machen
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Schädlingsbekämpfung durch den Vermieter.
- Wann liegt ein Problem vor?
Ein Handlungsbedarf besteht, wenn:
- sich ein Wespennest unmittelbar am Hauseingang oder Terrassenbereich befindet
- eine konkrete Gefährdung vorliegt (z. B. Kleinkinder, Allergiker im Haushalt)
- der Zugang zur Wohnung erheblich beeinträchtigt ist
- Wer beauftragt und wer zahlt?
Grundsatz:
Die Beauftragung einer Fachfirma erfolgt ausschließlich durch den Vermieter.
Kostenübernahme durch den Vermieter, wenn:
- ein akuter Gefahrenzustand besteht
- das Nest sich an oder in der Bausubstanz befindet
- die Nutzung der Mietfläche erheblich eingeschränkt ist
Kostenübernahme durch den Mieter, wenn:
- das Nest ohne vorherige Meldung eigenständig entfernt wurde
- keine erhebliche Beeinträchtigung oder Gefährdung vorlag
- das Nest sich ausschließlich im individuell genutzten Gartenbereich befindet
Bitte melden Sie Wespennester umgehend schriftlich an die Genossenschaft mit genauer Ortsangabe und – wenn möglich – einem Foto.
- Wichtiger Hinweis
Wespennester dürfen ausschließlich von Fachfirmen oder entsprechend geschultem Personal entfernt oder umgesetzt werden. Eigenmächtige Maßnahmen können Bußgelder nach sich ziehen und sind gefährlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Vorstand